Anmeldung und Aufsichten Schießstand

WICHTIG: Eine Anmeldung bei der Aufsicht ist bis spätestens 18 Uhr des Vortages zwingend erforderlich!

Sollte keine Anmeldung vorliegen, kann es sein, dass keine Aufsicht auf der Schießanlage anwesend ist.

 

Erstellt am

Diensthabende Standaufsichten in der Kalenderwoche 21
WICHTIG: Eine Anmeldung bei der Aufsicht ist
bis spätestens 18 Uhr des Vortages zwingend erforderlich!
Sollte keine Anmeldung vorliegen, kann es sein,
dass keine Aufsicht auf der Schießanlage anwesend ist.

 

Datum

Name Standaufsicht

Telefon-Nr.

Uhrzeit

Schießbahn

Trap

VSG möglich

von bis

100 m

Keiler

Kipph.

Kurzwaffe

Mo

19. Mai

Wartungstag Schießanlage, kein Schießbetrieb 

   

 

 

 

Di.

20. Mai

Gerhard Mende0171 2354375

09:00-12:00

x

x

x

 

 

Ja

Roland Pühl0171 6508997

13:30-17:00

x

x

x

 

 

Ja

Mi.

21. Mai

Michael Bussmann0172 7401881

09:00-12:00

x

x

x

 

 

Ja

Helmut Feldengut0151 46648177

14:00-17:00

x

x

x

 

 

Ja

Do.

22. Mai.

Thomas Wienke0151 53368306

09:00-12:00

x

x

x

 

 

Ja

Gerold Eppner0175 4171651

15:30-18:00

x

x

x

 

 

 

Fr.

23. Mai.

Charly Hügle0152 22778300

09:00-12:00

x

x

x

 

 

 

Markus Leineweber016097452703

15:00-17:00

x

x

x

 

 

 

Franz Seehuber07551 945626

15:00-17:30

 

 

 

 

x

 

Sa

24. Mai.

JV Tettnang HR-Schießen (Benjamin Miller)0173 8854629

9:00 - 12:00

x

x

x

 

x

 

JV Tettnang HR-Schießen (Benjamin Miller)0173 8854629

13:30-18:00

x

x

x

 

X

 

Einschießen von Vorsatzgeräten (VSG, d.h. Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras)
- Das Einschießen von VSG ist nur bei dafür qualifizierten Aufsichten möglich (siehe Hinweis oben).
- Das Einschießen von VSG muss vorab bei der Schießaufsicht angemeldet werden
  (bis spätestens 18 Uhr des Vortages). 
- Die Aufsicht betreut das Einschießen des VSG direkt am Schützen - deswegen ist nur ein Schütze
  am Stand möglich, weitere Schützen sind nicht erlaubt.
- Die Aufsicht stellt sicher, dass die Schießstandregeln eingehalten werden. Die Schützen sind
  verantwortlich für Funktion und Bedienung der Geräte.

Schießstandnutzungsgebühr
Ab 01. April 2025 beträgt die Schießstandnutzungsgebühr für Schützen, die keine BJÜ Mitglieder sind,   15,- Euro.