Anmeldung und Aufsichten Schießstand

WICHTIG: Eine Anmeldung bei der Aufsicht ist bis spätestens 18 Uhr des Vortages zwingend erforderlich!

Sollte keine Anmeldung vorliegen, kann es sein, dass keine Aufsicht auf der Schießanlage anwesend ist.

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Siehe bitte PDF im Anhang.