Nutzung der PSA bei KW- und Flintenschießen

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Die Vorgabe der DJV-Schießvorschrift hinsichtlich der Nutzung der persönlichen Schutz-Ausrüstung (PSA) beim Kurzwaffen- und Flintenschießen wurde zum 01.04.2024 geändert.
Das angehängte Dokument ist zu beachten:

Der persönliche Schutz der Augen, der Ohren und der Kopfhaut ist beim Flintenschießen und Kurzwaffenschießen verpflichtend!

Die Aufsichten sind angehalten, dies zu kontrollieren.

Schutzbrillen können bei den Aufsichten zum Preis von 5 EUR erworben werden.

In Erwartung einer konsequenten Umsetzung
mit besten Grüßen
Peter Boemans
Kreisjägermeister