Zugelassene Munition

Hinweise zur erlaubten Munition auf dem Schießstand Ahäusle

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Wichtige Bestimmungen aus der Betriebserlaubnis der Schießanlage Frickingen Ahäusle 

(Im Anhang finden Sie die aktuelle Regelung für bleifreie Büchsenmunition!)

 

4.1 Schießbahnen 100 m - 50m - 35m

a) Stände 1- 4, 100 m

zugelassen für Langwaffen - Büchsen maximale Bewegungsenergie der Geschosse: 7.000 Joule

Anschlag stehend , liegend und sitzend Mindestanschlaghöhe 1m 

b) Stand 5, 50 m, laufender Keiler

zugelassen für Langwaffen, Büchsen und Flinten

Maximale Bewegungsenergie der Geschosse: 7.000 Joule

Anschlag: Büchsen : stehend, liegend, itzend

Mindestanschlaghöhe: 1 m

Flinten: nur stehend 

c) Stand 5, 35 m, Kipphase

zugelassen für Langwaffen, Flinten bis Kal. 12

Munition nur Bleischrote; kein Weicheisenschrot

Anschlag: stehend 

4.2 Offene Anlage 25 m für Kurzwaffen

zugelassen für Kurzwaffen und Vorderlader

maximale Bewegungsenergie der Geschosse: 1.500 Joule

Anschlag: stehend und sitzend

Mindestanschlaghöhe 1 m

4.3 Trapstand

5 Schützenstandorte, stationär

zugelassen für Flinten, kombinierte Waffen mit glatten Läufen und Halbautomaten (max. 2 Patronen geladen) bis Kal. 12

Munition Weicheisenschrot, max. 28 Gramm, Schrotgröße 2,6

Beim Schießen mit Vorderschaft-Repetierern auf Wurfscheiben darf nur ein Stand benutzt und besetzt werden. 

4.4 Skeetstand

8 Schützenstandorte, stationär

zugelassen für Flinten, kombinierte Waffen mit glatten Läufen und Halbautomaten (max. 2 Patronen geladen) bis Kal. 12

Munition Weicheisenschrot, max. 28 Gramm, Schrotgröße 2,6

Beim Schießen mit Vorderschaft-Repetierer auf Wurfscheiben darf nur ein Stand benutzt und besetzt werden.

29.06.2011 / KJM Hartmut Kohler