Wichtige Bestimmungen aus der Betriebserlaubnis der Schießanlage Frickingen Ahäusle
(Im Anhang finden Sie die aktuelle Regelung für bleifreie Büchsenmunition!)
4.1 Schießbahnen 100 m - 50m - 35m
a) Stände 1- 4, 100 m
zugelassen für Langwaffen - Büchsen maximale Bewegungsenergie der Geschosse: 7.000 Joule
Anschlag stehend , liegend und sitzend Mindestanschlaghöhe 1m
b) Stand 5, 50 m, laufender Keiler
zugelassen für Langwaffen, Büchsen und Flinten
Maximale Bewegungsenergie der Geschosse: 7.000 Joule
Anschlag: Büchsen : stehend, liegend, itzend
Mindestanschlaghöhe: 1 m
Flinten: nur stehend
c) Stand 5, 35 m, Kipphase
zugelassen für Langwaffen, Flinten bis Kal. 12
Munition nur Bleischrote; kein Weicheisenschrot
Anschlag: stehend
4.2 Offene Anlage 25 m für Kurzwaffen
zugelassen für Kurzwaffen und Vorderlader
maximale Bewegungsenergie der Geschosse: 1.500 Joule
Anschlag: stehend und sitzend
Mindestanschlaghöhe 1 m
4.3 Trapstand
5 Schützenstandorte, stationär
zugelassen für Flinten, kombinierte Waffen mit glatten Läufen und Halbautomaten (max. 2 Patronen geladen) bis Kal. 12
Munition Weicheisenschrot, max. 28 Gramm, Schrotgröße 2,6
Beim Schießen mit Vorderschaft-Repetierern auf Wurfscheiben darf nur ein Stand benutzt und besetzt werden.
4.4 Skeetstand
8 Schützenstandorte, stationär
zugelassen für Flinten, kombinierte Waffen mit glatten Läufen und Halbautomaten (max. 2 Patronen geladen) bis Kal. 12
Munition Weicheisenschrot, max. 28 Gramm, Schrotgröße 2,6
Beim Schießen mit Vorderschaft-Repetierer auf Wurfscheiben darf nur ein Stand benutzt und besetzt werden.
29.06.2011 / KJM Hartmut Kohler
 




 
                                
                        
                    
