Einschießen von Vorsatzgeräten (VSG, d.h. Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras):
- Das Einschießen von VSG ist nur bei dafür qualifizierten Aufsichten möglich - diese Aufsichten sind im wochenaktuellen Aufsichtsplan vermerkt.
- Das Einschießen von VSG muss vorab bei der Schießaufsicht angemeldet werden (bis spätestens 18 Uhr des Vortages).
- Das Einschießen geschieht zuerst auf der Keilerbahn – erst bei ausreichendem Trefferbild kann auf die 100 m Bahn gewechselt werden.
- Die Aufsicht betreut das Einschießen des VSG direkt am Schützen - deswegen ist nur ein Schütze am Stand möglich, weitere Schützen sind nicht erlaubt.
- Die Aufsicht stellt sicher, dass die Schießstandregeln eingehalten werden. Die Schützen sind verantwortlich für Funktion und Bedienung der Geräte.
Kontrollschießen VSG:
Auch nur bei VSG-Aufsichten (siehe oben), aber wie bisher mit anderen Schützen und auch direkt auf der 100m Bahn.
Einschießen bei Neumontage Zielfernrohr:
Auch erst auf der Keileranlage (analog VSG), bis das Trefferbild ausreichend ist.
Schießen auf 50m Zwischendistanz:
Das Schießen auf die 50m Zwischendistanz ist weiterhin erlaubt.
Verboten ist nur Kaliber .22 lfb auf 50m.
Schießstandnutzungsgebühr
Ab 01. April 2025 beträgt die Schießstandnutzungsgebühr für Schützen, die keine BJÜ Mitglieder sind, 15,- Euro.-




